Ab 2028 werden alle Kinder (mit und ohne Beeinträchtigungen) durch die Kinder- und Jugendhilfe versorgt. Bislang war die Kinder- und Jugendhilfe bei Kindern mit Beeinträchtigungen nur für solche mit sog. (drohenden) seelischen Behinderungen zuständig (nach SGB VIII). Kinder mit körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigungen wurden und werden (bis Ende 2027) durch die Eingliederungshilfe nach SGB IX versorgt.
Um diesen Masterstudiengang für die bereits vollzogenen und kommenden sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Veränderungen weiterzuentwickeln, wurde eine Umgestaltung und Umbenennung notwendig.
Der MA FHI hat 90 Leistungspunkte (ECTS oder Credit Points). Die 90 Leistungspunkte wurden auf fünf Semester aufgeteilt. Die Lehre erfolgt hybrid, d.h. Sie entscheiden, ob Sie in Präsenz oder online studieren.
Der Master Transdisziplinäre Frühförderung (TFF) wurde weiterentwickelt zum Master Frühe Hilfen und Inklusion (FHI).
Die Frühförderung wird heute als ein Teil der Frühen Hilfen verstanden. Die Versorgung von Kindern mit Entwicklungsschwierigkeiten und Förderbedarfen folgt heute dem Konzept der Inklusion.
Studiengang | Info |
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Kurzbezeichnung: | FHI |
Akademischer Grad: | Master of Arts |
Regelstudienzeit / Leistungsumfang: | 5 Semester / 90 ECTS-Punkte |
Lehrsprache: | Deutsch |
Studienformat: | Berufsbegleitend, Weiterbildung |
Studienbeginn: | ab Wintersemester 2025/26 |
Vorpraktikum: | |
Bewerbungszeitraum: | Bitte kontaktieren Sie Prof. Dr. Seidel: |
Zulassungsbeschränkung: | |
Zulassungsvoraussetzungen: | |
Studiengebühren: |
Schreiben (seidel@hs-nordhausen.de) oder rufen (03631 420568) Sie mich einfach an!
Prof. Dr. Andreas Seidel
Studiengangsleitung Frühe Hilfen und Inklusion
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