Wenn ihr im Ausland studieren möchtet, solltet ihr frühzeitig (12-18 Monate im Voraus) mit der Organisation beginnen. Plant ihr bspw. einen Aufenthalt im dritten Semester, so solltet ihr schon im ersten Studiensemester Kontakt zum International Office aufnehmen. Schaut euch zuvor bitte die Zeitschiene an. Dort seht ihr genau, wann ihr welche Schritte erledigen solltet.

Bildbeschreibung: Zeitleiste: Schritte vor dem Auslandsstudium

Die Grafik zeigt eine Zeitleiste mit den notwendigen Schritten zur Vorbereitung auf ein Auslandsstudium. Die Zeitleiste erstreckt sich von Oktober bis August des folgenden Jahres. Die Schritte sind als blaue Balken unter den entsprechenden Monaten dargestellt. Es gibt eine wichtige Frist, die rot markiert ist.

  • Oktober bis Dezember: Interesse & Information (Schritte 1-6)
    In dieser Phase sollen sich Studierende informieren und Interesse am Auslandsstudium bekunden.
  • November bis Januar: Beratung (Schritte 7-9)
    Studierende sollten Beratungsgespräche führen.
  • Dezember: Entscheidung (Schritt 10)
    Die Entscheidung für das Auslandsstudium sollte getroffen werden.
  • Dezember bis Januar: Online-Bewerbung (Schritte 11-12)
    Die Bewerbung für das Auslandsstudium erfolgt online.
  • Januar: Learning Agreement (Schritt 13)
    Das Learning Agreement muss abgeschlossen werden.

Wichtige Frist:

  1. Februar: Deadline (rot markiert)
  2. Februar: ggf. Sprachnachweis (Schritt 14)
    Falls erforderlich, sollte ein Sprachnachweis erbracht werden.
  3. März bis April: Bewerbung an der Partnerhochschule (Schritt 15)
    Die Bewerbung bei der Partnerhochschule muss erfolgen.
  4. Mai bis Juli: Dokumente, Merkliste & Checkliste (Schritte 16-17)
    In dieser Phase sollen alle notwendigen Dokumente, Checklisten und Merklisten überprüft und zusammengestellt werden.
  5. August: Abreise
    Die Abreise zum Auslandsstudium erfolgt im August.
  1. Informationsbeschaffung über das Studium im Ausland und unsere Partnerhochschulen
  2. Teilnahme an den Informationsabenden zum Studium im Ausland (auf E-Mails achten)
  3. Terminvereinbarung über Moodle mit dem International Office
  4. Ausfüllen und Ausdrucken des Beratungsbogen (zum Termin mitbringen)
  5. Lesen der Datenschutzinformationen im Rahmen der Nutzung von „Mobility Online“
  6. Ausfüllen des Online- Bewerbungsformulars und Abgabe eines unterschriebenen Ausdrucks im International Office
    • Erasmus+: interne Bewerbungsfrist an der HS Nordhausen ist der 1. Februar für das darauffolgende akademische Jahr
    • PROMOS: interne Bewerbungsfrist an der HS Nordhausen ist der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juni für das Wintersemester (inklusive der zusätzlichen Unterlagen)
  7. Ausfüllen des Learning Agreements, Abstimmung mit der zuständigen Person im Fachbereich (WiSo: Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden; Ing: Genehmigung durch Studiendekan). Anschließend Abgabe im International Office.
  8. Ggf. Ausstellung eines Sprachnachweises durch den zuständigen Sprachlehrenden
  9. Bewerbung bei der jeweiligen Partnerhochschule (Informationen vom International Office beachten).
  10. Falls BAföG-Anspruch besteht: Beantragung des Auslands-BAföGs im zuständigen BAföG-Amt.
  11. Ggf. Abgabe der für die Erasmus- oder PROMOS-Förderung notwendigen Unterlagen (Informationen im Onlinebewerbungssystem beachten).
  12. Teilnahme an der abschließenden Informationsveranstaltung und Erhalt der Dokumentenmappe
  1. Eventuelle Änderungen im ECTS-Learning Agreement erfassen und dem Studiengangsverantwortlichen (leitet dieses weiter an International Office) zwecks Genehmigung zusenden
  2. Vor Abreise den Letter of Confirmation als Bestätigung über die Ableistung des Auslandsstudiums vom dortigen ERASMUS-Koordinator unterzeichnen lassen (max. 5 Tage vor dem Abreisedatum)
  1. Erstellen des Erfahrungsberichtes und Abgabe im International Office
  2. Abgabe des Letter of Confirmation im International Office
  3. Erasmus+: Teilnahme an EU-Online-Survey und OLS-Sprachtest
  4. Nach Erhalt des Transcript of Records von der Partnerhochschule: Ausfüllen der ECTS-Notenanrechnung, Abgabe des ECTS-Notenanrechnungsformulars und des Transcript of Records (im Original) im International Office. Die Umrechnung der Noten erfolgt nach einer vom Beirat für Internationales bestätigten Notenumrechnungstabelle.